Beisetzung auf dem Friedhof
Die Erdbestattung ist die herkömmlichste / traditionelle Bestattungsform. Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und in einem Wahl-, Doppel oder Reihengrab der Erde übergeben. In Deutschland besteht für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne grundsätzlich Friedhofszwang.
Verschiedene Grabarten
Die letzte Ruhestätte des Verstorbenen ist das Grab. Dabei handelt es sich entweder um ein Reihengrab oder um ein Wahlgrab. Die Art des Grabes ist unabhängig von der Bestattungsart.
Ruhezeit
Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht, die Ruhezeit liegt zwischen 20 und 30 Jahren. Bei einem Einzelgrab endet die Ruhezeit automatisch und nur eine Person darf bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhefrist geht das Grab automatisch wieder in Gemeindeeigentum über. Bei einem Doppel- oder Wahlgrab können mehrere Personen beigesetzt werden, hierbei verlängert sich die Ruhezeit mit der Zweitbelegung auf weitere 20 bis 30 Jahre.
Pflege ist Pflicht
Wer ein Grab erwirbt, verpflichtet sich der Pflege für die Dauer der Ruhezeit. Nach der Beisetzung ist es Aufgabe der Angehörigen, die weiteren erforderlichen Maßnahmen (Kränze abräumen, Mutterboden auffüllen, Erstbepflanzung etc.) zu übernehmen. Auf Wunsch übernehmen wir gerne diese Arbeit für Sie in Gärtringen, Rohrau, Aidlingen, Deufringen, Deckenpfronn und Nufringen - gegen Entgelt.
Augenblicke vor dem Abschied
Wir empfehlen bewusst eine Abschiednahme am offenen Sarg. Die letzte Begegnung mit dem Verstorbenen am offenen Sarg ist für viele Menschen besonders wichtig, um den Tod bewusst wahrnehmen zu können.